Allgemeine
Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Werbeauftrag
(1) Werbeauftrag im Sinne
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder
mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten,
insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb
eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-Up-Werbung ...)
bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch
E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
(3) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters,
die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die
Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit
sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus
einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder
Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die
Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten
Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich
des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Soweit die Online-Werbung nicht offensichtlich als
Werbung erkennbar ist, kann ad-on-line sie als solche
kenntlich machen oder verlangen, dass dies gemacht wird,
insbesondere mit dem Wort Anzeige kennzeichnen
und/ oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen,
um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
3. Platzierung
ad-on-line wird das vom Auftraggeber
zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material
der Online-Werbung für die vertaglich vereinbarte Dauer
bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten
AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich
vereinbarten AdClikcs (Anklicken der der veröffentlichten
Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Web-Seite
platzieren. ad-on-line wird dem Auftraggeber über die
Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions
und/ oder AdClicks in einem durch ad-on-line vorgegeben
Format berichtern. Maßgeblich sind insoweit die von
ad-on-line über seinen Ad-Server ermittelten
Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder
AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit
erreicht werden, werden sich die Parteien über eine
Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige
Beendigung der Laufzeit einigen. Der Auftraggeber hat
vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung
keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung
an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite
sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffzeit auf
die jeweilige Web-Seite.
Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des
vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung
kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der
Online-Werbung ausgeübt wird.
4. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender
individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch
schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung
des Auftrags zustande. Mündliche oder fernmündliche
Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer
Individualvereinbarung gedeutet werden.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der
Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich
anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender
Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich
benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den
Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
5. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses
das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss
abzuwickeln.
6. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber
berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff.
4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität
auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere
Werbemittel abzurufen.
7. Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen
nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat,
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
8. Datenanlieferung
(1) Bei nicht ordnungsgemäßer,
insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher
Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung
des Werbemittels übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel
rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Bei verspäteter oder unterlassener Anlieferung
oder bei Bereitstellung eines nicht funktionsfähigen
Werbemittels durch den Kunden und/ oder die Agentur
werden die Kosten für den gesamten gebuchten Zeitraum
in Rechnung gestellt.
(3) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels
endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der
Auftraggeber zu tragen.
9. Chiffreewerbung
Chiffrewerbung ist ausgeschlossen.
10. Ablehungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge
- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses -
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist.
Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes
Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich
Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt
oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die
durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen
des Absatzes 1 erfüllt werden.
11. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet
und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels
erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt
den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die
wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen
können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur
notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben
mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung
gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche
für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art,
einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und
Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in
dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt
übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller
bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten
Formen der Online-Medien.
12. Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährleistet
im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem
jeweils üblichen technischen Standard entsprechende,
bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber
ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies
Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung
der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er
hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-
und/oder -Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte
Angebote auf sog. Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger
als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb
von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten
Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen
Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung
entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den
Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels
hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt
wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung
unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht
offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender
Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei
Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber
nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung
auf den Fehler hinweist.
13. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags
aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten
hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen),
insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt,
Streiks, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen
aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen
Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder
aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung
des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung
in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung
der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters
bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung
handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
14. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss
und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit
des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf
den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter
Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens.
br> (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen
ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach
auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt
nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
15. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der
Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung
der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber
Nicht-Unternehmern, wenn der von der Änderung betroffene
Auftrag nicht Teil einer Rahmenvereinbarung ist und
nicht später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt
werden soll.
Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen
allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens
einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt
werden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen
Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen
und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten
des jeweiligen Anbieters zu halten. Die vom Anbieter
gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber
der Werbeagenturen und sonstige Werbemittler weder ganz
noch teilweise weitergegeben werden.
16. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche
Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während
der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer
Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig
zu machen.
17. Stornierung von Aufträgen
Grundsätzlich ist eine Stornierung
von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich
bei ad-on-line eingehen. Bei einer Stornierung bis mindestens
10 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten. Eingehende Stornierungen innerhalb 10
Werktagen vor Schaltungsbeginn werden pauschal mit einer
Bearbeitungsgebühr von 25% des Bruttobuchungsvolumens
des jeweiligen Auftrages berechnet. Auch bei bereits
angelaufenen Banner- bzw. Werbeschaltungen ist ein Stopp
der Kampagne möglich. Der Auftraggeber zahlt dann den
vollen Betrag des Bruttobuchungsvolumens. Diese Fristen
sind separat auf jede gebuchte KW anzuwenden.
18. Informationspflichten
des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart
ist, obliegt es dem Anbieter, die Zahl der Zugriffe
auf das Werbemittel innerhalb von 10 Werktagen nach
Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber zum Abruf
bereitzuhalten.
19. Datenschutz
(1) Der Werbeauftrag wird unter
Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen abgewickelt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze
und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf
Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research
und/ oder Unternehmen, die sich mit der Erhebung und
Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten.
Diese Daten werden seitens des/ der Unternehmen aggregiert
und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert.
20. Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des
Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz
des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht
im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung
unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag
schriftlich geschlossen wurde.
Stand: 14.03.2005
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